Die Satzung der FBG Rhein-Main.
Die Forstbetriebsgemeinschaft hat die Aufgabe, die forstliche Bewirtschaftung zu organisieren, die Bewirtschaftung der ihr angeschlossenen Waldflächen und der zur Aufforstung bestimmten Grundstücke zu verbessern. Dabei gilt es insbesondere die Nachteile geringer Flächengröße, ungünstiger Flächengestalt, der Besitzzersplitterung, die Gemengelage, des unzureichenden Wegeanschlusses oder anderer Strukturmängel zu überwinden und im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit die Bewirtschaftung der angeschlossenen Waldflächen zu koordinieren.